„Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt
und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht
regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen.
Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die
Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte“ (BayEUG
Art. 56/4)
Bei Verstößen gegen die Hausordnung entscheidet die Lehrkraft/die
Schulleitung/die Lehrerkonferenz/der Disziplinarausschuss die zu ergreifenden
Maßnahmen.
1. Ich betrete das Schulhaus ab 07:45 Uhr.
2. Die Pausen verbringe ich ausschließlich auf dem Pausenhof.
3. Zum Pausenende treffe ich mich zuverlässig mit meiner Klasse/Lerngruppe am jeweiligen Abholpunkt.
4. Die Toiletten benutze ich alleine jeweils in meinem Aufgang und Stockwerk.
5. Ich bleibe während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände.
6. Die Mittagspause (13:10 Uhr – 14:00 Uhr) verbringe ich außerhalb des Schulgeländes.
7. Während der Unterrichtszeit gehe ich nur mit der Botenkarte durch das Schulhaus.
8. Klassenzimmer, Fachräume und Gänge halte ich ordentlich und werfe Müll nur in den Abfalleimer.
9. Ich beachte, dass auf dem gesamten Schulgelände und dem Bereich davor das Rauchen verboten ist.
10. Mein Smartphone, Smartwatch, Tablet und sonstige Speichermedien lasse ich auf
dem Schulgelände ausgeschaltet.
11. Ich kaue im Schulhaus und auf dem Schulgelände keinen Kaugummi.
12. Koffeinhaltige Getränke, Chips, Süßigkeiten und Sonnenblumenkerne lasse ich Zuhause.
13. Fußball spiele ich nur auf dem Roten Platz.
14. Schulhaus, Möbel, Schulbücher und Pflanzen behandle ich sorgsam.
15. Unterrichtsfremde Gegenstände lasse ich Zuhause.
16. Fortbewegungsmittel wie z. B. Fahrräder und Tretroller stelle ich vor der Schule ab.
17. Ich werfe auf dem Schulgelände keine Schneebälle und andere Gegenstände.